BVerfGE 95, 267 - Altschulden RN.142
a) Art. 2 Abs. 1 GG schützt die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Sie umfaßt neben dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auch die allgemeine Handlungsfreiheit (vgl. BVerfGE 6, 32 [36 ff.]; 80, 137 [152 f.]). Teil dieser umfassenden Garantie, die jede menschliche Betätigung einschließt, welche nicht den Schutz eines speziellen Grundrechts genießt, ist die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit und in ihrem Rahmen wiederum die Vertragsfreiheit (vgl. BVerfGE 8, 274 [328]; stRspr). Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet dem Einzelnen nicht nur das Recht, Verträge grundsätzlich so abzuschließen, wie er BVerfGE 95, 267 (303)BVerfGE 95, 267 (304)es wünscht. Vielmehr schützt er ihn auch davor, daß die öffentliche Gewalt bereits abgeschlossene Verträge nachträglich einer Änderung unterzieht (vgl. BVerfGE 89, 48 [61]; stRspr).
基本法第2條第1項保障人格自由發展。其在一般人格權外亦包含一般行動自由。此等概括保障包含了未受特別基本權所保護和人類行為,經濟上的行動自由以及在其範圍內之契約自由均屬之。第2條第1項不僅保障個人原則上得依其意願自由締約之權利。毋寧其亦保護個人免於受公權力強迫嗣後變更已締結之契約。
Urteil des Ersten Senats vom 6. Februar 2001- 1 BvR 12/92 -
Die durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete Privatautonomie setzt voraus, dass die Bedingungen der Selbstbestimmung des Einzelnen auch tatsächlich gegeben sind (vgl. BVerfGE 81, 242 <254 f.>). Maßgebliches Instrument zur Verwirklichung freien und eigenverantwortlichen Handelns in Beziehung zu anderen ist der Vertrag, mit dem die Vertragspartner selbst bestimmen, wie ihre individuellen Interessen zueinander in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. Wechselseitige Bindung und Freiheitsausübung finden so ihre Konkretisierung. Der zum Ausdruck gebrachte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien lässt deshalb in der Regel auf einen durch den Vertrag hergestellten sachgerechten Interessenausgleich schließen, den der Staat grundsätzlich zu respektieren hat (vgl. BVerfGE 81, 242 <254>). Ist jedoch auf Grund einer besonders einseitigen Aufbürdung von vertraglichen Lasten und einer erheblich ungleichen Verhandlungsposition der Vertragspartner ersichtlich, dass in einem Vertragsverhältnis ein Partner ein solches Gewicht hat, dass er den Vertragsinhalt faktisch einseitig bestimmen kann, ist es Aufgabe des Rechts, auf die Wahrung der Grundrechtspositionen beider Vertragspartner hinzuwirken, um zu verhindern, dass sich für einen Vertragsteil die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung verkehrt (vgl. BVerfGE 89, 214 <232>).
經由基本法第2條第1項保障之私法自治以個人自我決定之條件存在為前提。在與他人的關係中實現自由且自我負責行為之重要工具為契約,藉此契約當事人得自已決定,其彼此間之個別利益如何適當地取得平衡。相互間拘束及自由之實現藉此而得以具體化。契約當事人所表達之一致的意思,通常可以推論出透過該契約所建構出的適當利益平衡,對此國家原則上應予以尊重。若基於一特別的單方契約負擔的賦予以及契約當事人談判地位的明顯不平等,而在契約關係中一方當事人有如此分量,使其契約事實上得由其單方決定,則法律任務則為,維護契約雙方當事人基本權利地位,以阻止契約當事人一方之自決轉為他決。
德國聯邦憲法法院裁定 BVerfGE 89, 214 RN.59
Für die Zivilgerichte folgt daraus die Pflicht, bei der Auslegung und Anwendung der Generalklauseln darauf zu achten, daß Verträge nicht als Mittel der Fremdbestimmung dienen. Haben die Vertragspartner eine an sich zulässige Regelung vereinbart,so wird sich regelmäßig eine weitergehende Inhaltskontrolle erübrigen. Ist aber der Inhalt des Vertrages für eine Seite ungewöhnlich belastend und als Interessenausgleich offensichtlich unangemessen, so dürfen sich die Gerichte nicht mit der Feststellung begnügen: "Vertrag ist Vertrag". Sie müssen vielmehr klären, ob die Regelung eine Folge strukturell ungleicher Verhandlungsstärke ist, und gegebenenfalls im Rahmen der Generalklauseln des geltenden Zivilrechts korrigierend eingreifen. Wie sie dabei zu verfahren haben und zu welchem Ergebnis sie gelangen müssen, ist in erster Linie eine Frage des einfachen Rechts, dem die Verfassung einen weiten Spielraum läßt. Ein Verstoß gegen die grundrechtliche Gewährleistung der Privatautonomie kommt aber dann in Betracht, wenn das Problem gestörter Vertragsparität gar nicht gesehen oder seine Lösung mit untauglichen Mitteln versucht wird.
民事法院有義務於解釋適用概括條款時注意,不使契約成為他決之工具。若契約當事人間已就合法之規則達成協議,則通常而言廣泛的內容審查即屬多餘。然而若契約內容於契約當事人之一方賦予特別強之負擔,並且利益衡平明顯不適當,則民事法院不能滿足於此一論斷:「契約就是契約」。毋寧其必須澄清,此一規則是否為議約能力結構性不平等之結果,以及在必要時,於有效民事法律的概括條款範圍中予以糾正性質的干預。其應如何處理以及必須達能何等結果,首先為一般法律之問題,憲法對其保留廣泛的空間。不能認為違反私法自治之基本權利保障者為,當不存在妨礙契約當事人平等或其解決係以不適當方式而尋求的問題